Baustellenabfälle fachgerecht trennen und entsorgen
Auf Baustellen entstehen unterschiedliche Abfallarten, von Bauschutt über Altholz bis Gipsbaustoffe und Glasbruch. Die richtige Trennung vor Ort ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Entsorgung und eine möglichst hohe stoffliche Verwertung.
Wir unterstützen Gewerbe und Industrie bei der strukturierten Erfassung und Entsorgung von Baustellenabfällen. Dazu gehören passende Behälter und Container, koordinierte Abholintervalle, die korrekte Abfallklassifizierung sowie die dokumentierte Nachweisführung nach geltenden Vorgaben.
Auf dieser Seite siehst Du, welche Fraktionen Du bei uns getrennt entsorgen kannst und welche Stoffe in die jeweiligen Behälter gehören. Unser Service stellt sicher, dass Materialien wie unbehandelter Bauschutt, Altholz, Gipsbaustoffe oder Flachglas fachgerecht aufgenommen werden und verbotswidrige Einlagerungen vermieden werden.
Wenn Du Fragen zur Einordnung hast oder Unterstützung bei der Baustellenlogistik brauchst, kontaktiere uns. Wir helfen Dir dabei, Deine Entsorgung rechtssicher und effizient zu organisieren.
Diese Baustellenabfall-Fraktionen können bei uns entsorgt werden:
Auch Abfallarten, die in den „Was nicht“-Listen stehen, können wir annehmen – sofern sie separat erfasst und korrekt getrennt bereitgestellt werden. Für die richtige Zuordnung und Trennung unterstützen wir Dich gerne mit Beratung und praxisgerechten Lösungen.
Tondachziegel
Was rein darf:
Ausschließlich Tondachziegel
Was nicht:
Z. B. Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste, Glas, Holz, Folien, Metalle
Beton unbewehrt
Was rein darf:
Ausschließlich Beton unbewehrt bis 60 cm.
Auf Anfrage:
Beton bewehrt bis 60 cm
Beton bewehrt bis 200 cm
Was nicht:
Z. B. Ziegelgemisch, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Flachglas
Was rein darf:
Flachglas, Autoglas, Spiegelglas
Was nicht:
Z. B. Hohlglas, Kunststoffe, Folien, Papier & Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Bauschutt mit Störstoffen
Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Was nicht:
Z. B. Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips/Rigips/Gipskartonplatten
Baumischabfall
Was rein darf:
Kunststoffe, Folien, Papier, Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Was nicht:
Gefährliche Abfälle: z.B. Asbest, Dämmstoffe, teerhaltige Materialien, Farben, Lacke, Ölreste, Batterien, Akkus, Lösungsmittel, Gasflaschen, Holz AIV, Essensreste, Elektroschrott, Kühlschränke, PC-/TV-Monitore, Altreifen
Baustoffe auf Gipsbasis
Was rein darf:
Gipskartonplatten, Baugips, Gipsputz, Trockenbauelemente aus Gips, Rigipsplatten/-reste, Porenbetonsteine (Ytong), Leichtbaustoffe aus Gips, Bimssteine
Was nicht:
Z. B. mineralischer Bauschutt, Metall, Isolier-/Dämmstoffe, Folien, Plastikreste, Glas, Papier, Kartonagen
Altholz AI – AIII
Was rein darf:
Altholz, Verschnitt und Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten aus Vollholz, Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten, Vollholzmöbel
Was nicht:
Z. B. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Laminat, Reste von Dachpappe, verfaultes Holz, Zaunpfähle, Jägerzäune, Gartenabfälle, Baumschnitt, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Fenster, Brandholz, Polstermöbel
Bauschutt unbelastet
Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste
Was nicht:
Z. B. Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Erde, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips/Rigips/Gipskartonplatten
Gefährliche Baustellenabfälle – diese Fraktionen entsorgen wir:
Dämmmaterial Isolierwolle (KMF)
Dachpappe teerhaltig
Behandelte Hölzer/Altholz
Baustoffe auf Asbestbasis
Hilfe bei unklaren Abfallarten
Du bist Dir unsicher, was in welchen Container gehört oder wie bestimmte Abfallarten einzuordnen sind? Kontaktiere uns. Wir helfen Dir bei der richtigen Klassifizierung und zeigen Dir, wie Du Deine Baustellenabfälle rechtssicher entsorgst.
(0211) 1675350 Schreib uns auf WhatsApp Anfrage senden info@schrotthandel-duesseldorf.de
Gewerbeabfallverordnung – getrennte Erfassung ab 10 m³
Bei Bau- und Abbrucharbeiten bist Du nach der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet, bestimmte Fraktionen sortenrein zu trennen und die die getrennte Sammlung zu dokumentieren – in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib.
Dazu gehören unter anderem Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Dämmmaterial, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.
Ist eine Trennung auf der Baustelle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, muss auch dies entsprechend dokumentiert werden.
Wir unterstützen Dich dabei – von der richtigen Einordnung über die passende Containerlösung bis hin zur notwendigen Dokumentation.
Du bist unsicher, wie Deine Baustellenabfälle getrennt werden müssen? Sprich uns einfach an – wir helfen Dir unkompliziert weiter.
Folgende Fraktionen müssen getrennt gesammelt werden:
- Glas (Flachglas) – AVV 17 02 02
- Kunststoff – AVV 17 02 03
- Holz AI–AIII (unbehandelt) – AVV 17 02 01
- Dämmmaterial (KMF) – AVV 17 06 03*
- Bitumengemische (teerfrei) – AVV 17 03 02
- Metalle inkl. Legierungen – AVV 17 04 10 bis 17 04 07
- Baustoffe auf Gipsbasis – AVV 17 08 02
- Beton – AVV 17 01 01
- Ziegel – AVV 17 01 02
- Fliesen und Keramik – AVV 17 01 03
Hinweis: Private Bauherren sind von dieser Pflicht nicht betroffen.