Schrotthandel Düsseldorf Ossenbühl Schrott Bagger beim Umsetzen von Altauto Nahaufnahme

Altautos

Altautos – fachgerecht entsorgen in Düsseldorf

Die Entsorgung von Altautos ist gesetzlich geregelt und darf nur über anerkannte Demontagebetriebe erfolgen. Als zertifizierter Demontagebetrieb in Düsseldorf übernehmen wir die vollständige Abwicklung für Gewerbe und Industrie im Raum Düsseldorf und Umgebung.

Wir kümmern uns um die Annahme Deines Fahrzeugs, die umweltgerechte Trockenlegung, die fachliche Demontage sowie die Verwertung nach den Vorgaben der Altfahrzeugverordnung. Betriebsflüssigkeiten, Batterien und schadstoffhaltige Komponenten werden ordnungsgemäß entfernt, verwertbare Materialien dem Recycling zugeführt.

Selbstverständlich stellen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsnachweis aus, den Du für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle benötigst.

Annahmebedingungen für Altfahrzeuge

Für eine sichere und reibungslose Abwicklung bitten wir Dich, folgende Punkte zu beachten:

Zulässige Fahrzeuge

Wir nehmen ausschließlich Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor an. Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Gas-Antrieb (LPG/CNG) sind von der Annahme ausgeschlossen.

Unterlagen bei Anlieferung

Bitte bring folgende Dokumente mit:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • gültiger Personalausweis

Vorbereitung des Fahrzeugs

  • Entferne bitte alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug.
  • Für zurückgelassene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
  • Die Kennzeichen sind vor Anlieferung abzuschrauben (wir unterstützen Dich dabei gerne vor Ort).
  • Die Kennzeichen werden für die spätere Abmeldung bei der Zulassungsstelle benötigt.

Reifen

  • Ein Satz Reifen (bis zu 5 Stück) ist in der Fahrzeugentsorgung inklusive.
  • Jeder weitere Reifen wird gesondert berechnet.

Sauberkeit des Fahrzeugs

  • Das Fahrzeug darf keinen Müll oder Fremdstoffe enthalten.
  • Zusätzliche Abfälle werden separat berechnet.

Nicht zulässige Inhalte

  • Feuerlöscher oder ähnliche Druckbehälter dürfen sich nicht im Fahrzeug befinden.

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