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Elektroschrott

Elektroschrott – Annahme und fachgerechte Behandlung

Elektroaltgeräte sind getrennt zu erfassen und dürfen nicht mit anderem Schrott oder Restabfällen vermischt werden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt eine fachgerechte Behandlung vor, da Elektrogeräte sowohl Schadstoffe, als auch wertvolle Rohstoffe enthalten.

Wir nehmen eine breite Palette von Elektroaltgeräten an, darunter:

  • Bildschirme und Monitore
  • Waschmaschinen, Trockner und Backöfen
  • Kühlschränke und Gefriergeräte
  • Kleingeräte wie Toaster oder Lampen (ohne Leuchtmittel)
  • Rechner, Laptops und Handys

Darüber hinaus erfassen wir hochwertige Industrie- und Produktionsabfälle aus der Elektronikfertigung, beispielsweise Baugruppen, Leiterplatten, Steuerungskomponenten oder elektronische Restmaterialien. Diese Fraktionen werden gesondert geprüft und gezielt verwertet.

Als zertifizierte Erstbehandlungsanlage behandeln wir ausschließlich Haushaltsgroßgeräte der Sammelgruppe 4 (weiße Ware). Dazu gehören insbesondere Waschmaschinen, Trockner und Herde. Diese Geräte werden bei uns fachgerecht zerlegt und schadstoffentfrachtet. Verwertbare Abfälle führen wir geeigneten Recyclingprozessen zu.

Kühlgeräte sowie alle weiteren Elektroaltgeräte nehmen wir an, behandeln sie jedoch nicht selbst, sondern führen sie einer ordnungsgemäßen Verwertung über zertifizierte Partner zu.
Geräte mit eingebauten Batterien oder Akkus, insbesondere Lithium-Akkus, sind gesondert zu handhaben. Eine Vermischung mit Mischschrott ist nicht zulässig.

Die Anlieferung kann direkt am Standort erfolgen oder über passende Containerlösungen organisiert werden. Wir sorgen für eine rechtssichere und nachvollziehbare Abwicklung.

Sprich mit uns über Deine Mengen oder Gerätegruppen – wir finden eine passende Lösung.
Beschreibung Sammelgruppen

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Wärmeüberträger

Was rein darf:
Kühlschränke/-theken, Klimaanlagen, Ölradiatoren

Was nicht:
E-Herde, Kochplatten, Wasserkocher, Nachtspeicheröfen.

Sammelgruppe 1

Bildschirmgeräte

Was rein darf:
Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets

Hinweis:
Als Merkmal gilt eine Bildschirmfläche größer als 100cm².

Sammelgruppe 2

Lampen

Was rein darf:
Leuchtstoffröhren, Gasentladungslampen, Solariumlampen

Was nicht:
Taschenlampen, Schreibtischlampen. Das sind bei uns Leuchten.

Sammelgruppe 3

Großgeräte

Was rein darf:
Spülmaschinen, Server, Standkopierer, Rasenmäher, Automaten, Elektromotoren, PV-Module, Wechselrichter

Hinweis:
Eine Kante des Gerätes ist länger als 50cm.

Sammelgruppe 4 und 6

Kleingeräte

Was rein darf:
z.B. Kameras, Radios, Kleinwerkzeuge, Küchengeräte, Kabel, Anschlussdosen

Hinweis:
Keine Kante ist länger als 50cm.

Sammelgruppe 5 und 6

Kleine ITK-Geräte

Was rein darf:
z.B. Router, Handys & Smartphones, Switche, kleine Drucker, Telefone

Hinweis:
Informations- und Kommunikationstechnik für Datenübertragung oder –verarbeitung.

Sammelgruppe 5

Wichtiger Hinweis!

Batteriehaltige Geräte

Rote Karte für Batterien im Abfall - Initiative für Batteriefreiheitserklärung der Verbände BDE, BDSV, bvse und VDM
Verbändeinitiative zur Batteriefreiheitserklärung

Der Anteil an Geräten mit integrierten Batterien oder Akkus – insbesondere Lithium-Akkus – nimmt stetig zu. Diese Geräte erfordern eine getrennte Erfassung und besondere Behandlung.

Batteriehaltige Elektrogeräte dürfen nicht gemeinsam mit anderem Elektroschrott oder Mischabfällen gesammelt werden. Beschädigte oder unsachgemäß gelagerte Akkus können Kurzschlüsse oder Brände verursachen.

Soweit möglich, sind entnehmbare Batterien vor der Anlieferung auszubauen. Bitte informiere uns vorab über entsprechende Fraktionen.

Wir übernehmen die fachgerechte Behandlung und Verwertung gemäß den geltenden Vorgaben.

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