Bleibatterien – Annahme und Vergütung
Wichtig: Bei uns dürfen ausschließlich Bleibatterien angeliefert werden.
Andere Batterietypen – insbesondere Lithium-Akkus oder Gerätebatterien – sind von der Annahme ausgeschlossen. Bleibatterien nehmen wir an und vergüten sie entsprechend ihrem aktuellen Materialwert.
Typische Beispiele für Bleibatterien:
- Starterbatterien aus PKW, LKW und Motorrädern
- Batterien aus Gabelstaplern und Flurförderzeugen
- USV-Anlagen (Notstromversorgung)
- ältere Notstrom- und Industrieanlagen
So erkennst Du Bleibatterien:
- meist schwarzes Kunststoffgehäuse
- deutlich hohes Gewicht
- Kennzeichnung wie „Pb“ oder „Lead Acid“
- häufig mit festen Polen (Plus/Minus) oben auf der Batterie


Nicht zulässig:
- Lithium-Akkus (z. B. aus E-Bikes, Werkzeugen, Elektrogeräten)
- Gerätebatterien und Haushaltsbatterien
- beschädigte oder nicht eindeutig zuordenbare Batterien
Eine Behandlung von Batterien erfolgt bei uns nicht. Die übernommenen Bleibatterien führen wir einer ordnungsgemäßen Verwertung über zertifizierte Partner zu.
Wenn Du unsicher bist, ob es sich um eine zulässige Batterie handelt, sprich uns bitte vorab an.