Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Baustellenabfall

Baustellenabfall

Baustellenabfälle fachgerecht trennen und entsorgen

Auf Baustellen entstehen unterschiedliche Abfallarten, von Bauschutt über Altholz bis Gipsbaustoffe und Glasbruch. Die richtige Trennung vor Ort ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Entsorgung und eine möglichst hohe stoffliche Verwertung.

Wir unterstützen Gewerbe und Industrie bei der strukturierten Erfassung und Entsorgung von Baustellenabfällen. Dazu gehören passende Behälter und Container, koordinierte Abholintervalle, die korrekte Abfallklassifizierung sowie die dokumentierte Nachweisführung nach geltenden Vorgaben.

Auf dieser Seite siehst Du, welche Fraktionen Du bei uns getrennt entsorgen kannst und welche Stoffe in die jeweiligen Behälter gehören. Unser Service stellt sicher, dass Materialien wie unbehandelter Bauschutt, Altholz, Gipsbaustoffe oder Flachglas fachgerecht aufgenommen werden und verbotswidrige Einlagerungen vermieden werden.

Wenn Du Fragen zur Einordnung hast oder Unterstützung bei der Baustellenlogistik brauchst, kontaktiere uns. Wir helfen Dir dabei, Deine Entsorgung rechtssicher und effizient zu organisieren.

Diese Baustellenabfall-Fraktionen können bei uns entsorgt werden:

Auch Abfallarten, die in den „Was nicht“-Listen stehen, können wir annehmen – sofern sie separat erfasst und korrekt getrennt bereitgestellt werden. Für die richtige Zuordnung und Trennung unterstützen wir Dich gerne mit Beratung und praxisgerechten Lösungen.

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Dachziegelabfall

Tondachziegel

Was rein darf:
Ausschließlich Tondachziegel

Was nicht:
Z. B. Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste, Glas, Holz, Folien, Metalle

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Betonabfall

Beton unbewehrt

Was rein darf:
Ausschließlich Beton unbewehrt bis 60 cm.

Auf Anfrage:
Beton bewehrt bis 60 cm
Beton bewehrt bis 200 cm

Was nicht:
Z. B. Ziegelgemisch, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Glasbruch

Flachglas

Was rein darf:
Flachglas, Autoglas, Spiegelglas

Was nicht:
Z. B. Hohlglas, Kunststoffe, Folien, Papier & Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste

Schrotthandel Düsseldorf Ossenbühl Bauschutt mit Störstoffen

Bauschutt mit Störstoffen

Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Erde, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste

Was nicht:
Z. B. Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips/Rigips/Gipskartonplatten

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Baumischabfall

Baumischabfall

Was rein darf:
Kunststoffe, Folien, Papier, Pappe, Holz, Kehricht, Tapetenreste, Gummi, Gipsplatten, Matratzen, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste

Was nicht:
Gefährliche Abfälle: z.B. Asbest, Dämmstoffe, teerhaltige Materialien, Farben, Lacke, Ölreste, Batterien, Akkus, Lösungsmittel, Gasflaschen, Holz AIV, Essensreste, Elektroschrott, Kühlschränke, PC-/TV-Monitore, Altreifen

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Baustoffe Gips

Baustoffe auf Gipsbasis

Was rein darf:
Gipskartonplatten, Baugips, Gipsputz, Trockenbauelemente aus Gips, Rigipsplatten/-reste, Porenbetonsteine (Ytong), Leichtbaustoffe aus Gips, Bimssteine

Was nicht:
Z. B. mineralischer Bauschutt, Metall, Isolier-/Dämmstoffe, Folien, Plastikreste, Glas, Papier, Kartonagen

Schrotthandel Düsseldorf Ossenbühl Altholz A1 A3

Altholz AI – AIII

Was rein darf:
Altholz, Verschnitt und Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten aus Vollholz, Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten, Vollholzmöbel

Was nicht:
Z. B. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Laminat, Reste von Dachpappe, verfaultes Holz, Zaunpfähle, Jägerzäune, Gartenabfälle, Baumschnitt, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Fenster, Brandholz, Polstermöbel

Schrotthandel Düsseldorf Ossenbühl Bauschutt unbelastet

Bauschutt unbelastet

Was rein darf:
Ziegelgemisch, Ziegelstein mit Anhaftung, Betonreste, Mauersteine, Naturstein, Kies, Steinabbruch, Fliesen, Mörtel, Putzreste

Was nicht:
Z. B. Glas, Keramik, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Fermacell, Kunststoffe, Erde, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier, Karton, Tapeten, Porenbetonsteine (Ytong), Gips/Rigips/Gipskartonplatten

Gefährliche Baustellenabfälle – diese Fraktionen entsorgen wir:

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Dämmstoffe

Dämmmaterial Isolierwolle (KMF)

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Dachpappe

Dachpappe teerhaltig

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Altholz imprägniert

Behandelte Hölzer/Altholz

Schrotthandel Düsseldorf Ossebühl Asbest

Baustoffe auf Asbestbasis

Hilfe bei unklaren Abfallarten

Du bist Dir unsicher, was in welchen Container gehört oder wie bestimmte Abfallarten einzuordnen sind? Kontaktiere uns. Wir helfen Dir bei der richtigen Klassifizierung und zeigen Dir, wie Du Deine Baustellenabfälle rechtssicher entsorgst.

(0211) 1675350 Schreib uns auf WhatsApp Anfrage senden info@schrotthandel-duesseldorf.de

Gewerbeabfallverordnung – getrennte Erfassung ab 10 m³

Bei Bau- und Abbrucharbeiten bist Du nach der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet, bestimmte Fraktionen sortenrein zu trennen und die die getrennte Sammlung zu dokumentieren – in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib.

Dazu gehören unter anderem Holz, Metalle, Kunststoffe, Glas, Dämmmaterial, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.

Ist eine Trennung auf der Baustelle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, muss auch dies entsprechend dokumentiert werden.

Wir unterstützen Dich dabei – von der richtigen Einordnung über die passende Containerlösung bis hin zur notwendigen Dokumentation.

Du bist unsicher, wie Deine Baustellenabfälle getrennt werden müssen? Sprich uns einfach an – wir helfen Dir unkompliziert weiter.

Folgende Fraktionen müssen getrennt gesammelt werden:

  • Glas (Flachglas) – AVV 17 02 02
  • Kunststoff – AVV 17 02 03
  • Holz AI–AIII (unbehandelt) – AVV 17 02 01
  • Dämmmaterial (KMF) – AVV 17 06 03*
  • Bitumengemische (teerfrei) – AVV 17 03 02
  • Metalle inkl. Legierungen – AVV 17 04 10 bis 17 04 07
  • Baustoffe auf Gipsbasis – AVV 17 08 02
  • Beton – AVV 17 01 01
  • Ziegel – AVV 17 01 02
  • Fliesen und Keramik – AVV 17 01 03

Hinweis: Private Bauherren sind von dieser Pflicht nicht betroffen.

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