Industrie- und Produktionsabfälle sicher entsorgen
In Produktionsprozessen und Industriebetrieben fallen vielfältige Abfallarten an. Für eine ordnungsgemäße, rechtssichere Entsorgung ist es wichtig, diese Abfälle korrekt zu trennen und strukturiert zu erfassen.
Wir unterstützen Gewerbe und Industrie dabei – mit passenden Behältern und Containern, abgestimmten Abholintervallen, klarer Abfallklassifizierung und vollständiger Nachweisführung. So werden Abfallströme zuverlässig erfasst und behandelt.
Auf dieser Seite findest Du die Industrieabfall-Fraktionen, die Du bei uns getrennt entsorgen kannst. Dazu gehören u. a. Altholz, FE/NE-Schrotte, Gewerbefolie, Papier/Pappe und Kartonage.
Auch gefährliche Industrieabfälle wie Laborchemikalien, Emulsionen, Lacke und Farben oder ölhaltige Filter- und Aufsaugmaterialien binden wir in unsere Entsorgungslösungen ein.
Die Abwicklung erfolgt über die Organisation und Beförderung im Rahmen unserer Genehmigungen sowie in Zusammenarbeit mit zugelassenen Partnern. Voraussetzung ist eine getrennte und fachgerechte Bereitstellung.
Kontaktiere uns, wenn Du Fragen zur Einordnung oder zur Organisation deiner Industrieabfall-Entsorgung hast. Wir helfen Dir weiter.
Industrieabfälle – diese und weitere Abfälle befördern und entsorgen wir:
Auch Abfallarten, die in den „Was nicht“-Listen stehen, können wir annehmen – sofern sie separat erfasst und korrekt getrennt bereitgestellt werden. Für die richtige Zuordnung und Trennung unterstützen wir Dich gerne mit Beratung und praxisgerechten Lösungen.
Papier, Pappe und Kartonage
Was rein darf:
Ausschließlich Verpackungen aus Karton, Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Prospekte, Kopierpapier
Was nicht:
Papphülsen und -kerne, Aktenordner, Umreifeungbänder, Kunststoffe, Folien, Holz, Tapetenreste, Gummi, Etiketten, Linoleum, Textil, Stoffreste
Gewerbefolie
Was rein darf:
Ausschließlich LDPE-Folie natur und bunt in verschiedenen Anteilen
Was nicht:
Verschmutzte Folie, Kunststoffe, Papier & Pappe, Holz, Tapetenreste, U-Bänder, Gummi, Teppiche, Linoleum, Textilien, Stoffreste
Eisenschrotte und Buntmetalle
Was rein darf:
Ausschließlich FE- und NE-Schrotte. Weitere Details unter Eisenschrott und Metalle
Was nicht:
Altholz, Papier/Pappe, Glas, E-Schrott, Kunststoffe, uvm.
Altholz AI – AIII
Was rein darf:
Altholz, Verschnitt und Abschnitte von naturbelassenem Vollholz, Paletten aus Vollholz, Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten, Vollholzmöbel
Was nicht:
Z. B. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Laminat, Reste von Dachpappe, verfaultes Holz, Zaunpfähle, Jägerzäune, Gartenabfälle, Baumschnitt, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Fenster, Brandholz, Polstermöbel
Gefährliche Abfälle – diese und weitere Abfälle befördern und entsorgen wir:
Aufsaug- und Filtermaterialien (ölhaltig)
Was rein darf:
Ölige, fetthaltige Putztücher, Ölfilter, Ölbinder, Schutzkleidung
Was nicht:
max. 80cm Kantenlänge, Spraydosen, Flüssigkeiten, elektrische Geräte
Altlacke und Altfarben
Was rein darf:
Öl-Wasser-Gemisch spaltbar, Bearbeitungsemulsionen
Was nicht:
Halogenhaltige Abfälle
Emulsion, spaltbar, halogenfrei
Was rein darf:
Acryllack-Dosen, Kunstharzlacke in Dosen
Was nicht:
max. 80cm Kantenlänge, Spraydosen, freie Flüssigkeiten, max. 20 Liter Gebinde, Holzschutzmittel
Laborchemikalien
Was rein darf:
Abfälle aus Laboren der chemischen Industrie oder anderen Einrichtungen, wie Schulen, Apotheken und Krankenhäuser
Was nicht:
radioaktive Abfälle, infektiöse Abfälle, Druckbehälter, medizinische Abfälle
Hilfe bei unklaren Abfallarten
Du bist Dir unsicher, was in welchen Container gehört oder wie bestimmte Abfallarten einzuordnen sind? Kontaktiere uns. Wir helfen Dir bei der richtigen Klassifizierung und zeigen Dir, wie Du Deine Abfälle rechtssicher entsorgst.
(0211) 1675350 Schreib uns auf WhatsApp Anfrage senden info@schrotthandel-duesseldorf.de
Getrennte Erfassung nach Gewerbeabfallverordnung
Bei Industrie- und Gewerbeabfällen bist Du nach der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet, bestimmte Fraktionen sortenrein zu trennen und die die getrennte Sammlung zu dokumentieren – in Bezug auf Zusammensetzung, Masse, Herkunft und Verbleib.
Wir unterstützen Dich bei der korrekten Trennung, Zuordnung und Dokumentation deiner Gewerbeabfälle.
Folgende Fraktionen sind typischerweise getrennt zu erfassen:
- Papier / Pappe / Karton – AVV 20 01 01
- Glas – AVV 20 01 02
- Kunststoffe – AVV 20 01 39
- Metalle – AVV 20 01 40
- Biologisch abbaubare Abfälle – AVV 20 01 08
- Holz – AVV 20 01 38
- Textilien – AVV 20 01 11
Wenn eine sortenreine Getrenntsammlung vor Ort nicht möglich ist, müssen gemischte Abfälle einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. Wir verfügen über eine solche Anlage und können so eine durchgängig rechtlich konforme Entsorgung sicherstellen.